Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien transparent machen und Ihnen erläutern, wie Sie Ihre Rechte ausüben können.
Worin besteht der Hintergrund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Bei der medizinischen Befundübermittlung im Rahmen eines teledermatologischen Konsils (Konsil unter Anwendung der e-Derma Solutions App, im Folgenden „Telekonsil“ genannt) arbeiten die e-Derma UG (haftungsbeschränkt) und die das Telekonsil einholende Einrichtung eng zusammen. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung Ihrer medizinischen Daten (im Folgenden kurz: „Daten“). Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten bestimmt. Sie sind dementsprechend innerhalb der nachstehend näher beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Für welche Prozessabschnitte hinsichtlich der medizinischen Befundübermittlung besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Der medizinische Befundübermittlungsprozess des Telekonsils gliedert sich in zwei Prozessabschnitte (erster Prozessabschnitt: Erstellung und Übermittlung der Konsilanfrage, zweiter Prozessabschnitt: Erstellung und Übermittlung der Befundantwort). Zunächst werden Ihre Daten im Rahmen der Erstellung der Konsilanfrage durch die das Telekonsil einholende Einrichtung erhoben. Danach erfolgt unter Einsatz der e-Derma Solutions App eine verschlüsselte Übermittlung Ihrer Daten an einen teledermatologisch befundenden Konsilarzt der e-Derma UG (haftungsbeschränkt). Dieser Konsilarzt erstellt sodann für Ihren Fall eine Befundantwort mit einer Beurteilung, Diagnose und Therapieempfehlung. Für die Rückantwort werden Ihre Daten ebenfalls verschlüsselt und unter Einsatz der e-Derma Solutions App an die das Telekonsil einholende Einrichtung übermittelt.
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die e-Derma UG (haftungsbeschränkt) und die das Telekonsil einholende Einrichtung vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO zu erfüllen hat. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung Ihrer Rechte (Betroffenenrechte) und die Wahrnehmung datenschutzrechtlicher Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist erforderlich, da bei Anwendung der e-Derma Solutions App Ihre Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten verarbeitet werden, die entweder in den Wirkbereich der e- Derma UG (haftungsbeschränkt) oder in den der das Telekonsil einholenden Einrichtung fällt.
Prozessabschnitt / Programm | Erfüllung der Pflichten durch |
Abschnitt:
Erstellung und Übermittlung der Konsilanfrage, Wirkbereich A
|
das Telekonsil einholende Einrichtung |
Abschnitt:
Erstellung und Übermittlung der Befundantwort, Wirkbereich B
|
e-Derma UG (haftungsbeschränkt) |
Verfahren für gesamten Befundübermittlungsprozess:
Anwendung e-Derma Solutions App
|
e-Derma UG (haftungsbeschränkt) |
Was bedeutet dies für Sie als Betroffene?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Wirkbereiche für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist die das Telekonsil einholende Einrichtung für die Datenverarbeitung im Wirkbereich A verantwortlich und die e-Derma UG (haftungsbeschränkt) für die Datenverarbeitung im Wirkbereich B verantwortlich.
Für die Datenschutzinformationen auf der jeweiligen Unternehmenswebseite ist jede Partei selbst verantwortlich. Hinsichtlich der Anwendung der e-Derma Solutions App ist die e-Derma UG (haftungsbeschränkt) für die App-spezifischen Datenschutzinformationen eigenständig verantwortlich.
Für den Fall, dass Sie Ihre Betroffenenrechte (z. B. Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung von Daten oder auf Auskunft über die gespeicherten Daten, vgl. Art. 15 bis 22 DSGVO) geltend machen, ist dafür diejenige Partei verantwortlich, gegenüber welcher die Geltendmachung der Rechte erfolgt. Sollte letzteres der Fall sein, werden sich die Parteien wechselseitig unterstützen, soweit dies zur Wahrung Ihrer Betroffenenrechte notwendig und/oder zweckmäßig ist. Beide Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über die von Ihrer Seite geltend gemachten Rechtspositionen, sofern die Unterstützung durch die jeweils andere Partei geboten erscheint.